Wohnungseigentumsrecht


Seit mehr als fünfundzwanzig Jahren berät die Kanzlei Romero Fernández & Romero Boldt Eigentümergemeinschaften und Eigentumsverwaltungen in allen Arten von Angelegenheiten, wie unter anderem im Rahmen der Anfechtung von Verträgen, bei Forderungsstellungen gegen säumige Zahler, der Aneignung von Gemeinschaftselementen durch Eigentümer, bei Klagen im städtischen und/oder administrativen Bereich und nimmt auch deren Vertretung vor der öffentlichen Verwaltung, Behörden etc. wahr.